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Bildnachweis korrekt im Impressum angeben: Ein Leitfaden für Immobilienmakler

Lesedauer: 4 Minuten
Lorena Tippelt
Veröffentlicht am: 11.03.2025

Immobilienmakler müssen bei der Nutzung von Bildern die Urheberrechte beachten und Bildnachweise korrekt angeben – entweder direkt am Bild oder im Impressum, sofern die Lizenzbedingungen dies erlauben. Fehlende oder falsche Angaben können zu Abmahnungen führen. Auch bei KI-generierten Bildern sollten Plattformrichtlinien und mögliche Rechte Dritter geprüft werden. Eine transparente und rechtssichere Bildnutzung schützt vor Risiken und sorgt für eine professionelle Online-Präsenz.

In der digitalen Präsentation von Immobilien spielen Bilder eine entscheidende Rolle. Sie machen Angebote attraktiver und helfen potenziellen Kunden, sich ein besseres Bild von beispielsweise Objekten zu machen. Doch die Nutzung von Bildern im Internet ist mit rechtlichen Verpflichtungen verbunden, insbesondere was die Nennung von Urhebern betrifft. Für Immobilienmakler ist es essenziell, diese Vorgaben zu kennen und umzusetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Warum sind Bildnachweise wichtig?

Jedes Foto, jede Grafik und jede Illustration ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheber – oft der Fotograf oder Designer – hat das Recht, als solcher genannt zu werden. Wird dieses Recht verletzt, kann dies zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen. Daher ist es unerlässlich, bei der Verwendung fremder Bilder stets den Urheber korrekt anzugeben.

Laut IHK Schwerin sollten Unternehmen bei der Verwendung von Bildern klare Lizenzvereinbarungen treffen und sich über die genauen Nutzungsrechte informieren, um Abmahnungen zu vermeiden.

Wo sollten Bildnachweise platziert werden?

Die Platzierung des Bildnachweises hängt von den Vereinbarungen mit dem Urheber oder der lizenzgebenden Plattform ab. In vielen Fällen ist die Nennung direkt am Bild erforderlich. Einige Lizenzgeber gestatten jedoch die Zusammenfassung aller Bildnachweise an zentraler Stelle, beispielsweise im Impressum. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Lizenzbedingungen genau zu prüfen.

Wie die IHK Schwerin betont, sollte der Nutzungsumfang der Bilder klar vereinbart und die entsprechenden Lizenzbedingungen eingehalten werden.

Bildnachweise im Impressum: Was ist zu beachten?

Wenn die Lizenzbedingungen die Platzierung der Bildnachweise im Impressum erlauben, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Übersichtlichkeit: Listen Sie alle verwendeten Bilder mit dem jeweiligen Urheber auf.

  • Eindeutige Zuordnung: Stellen Sie sicher, dass klar ersichtlich ist, welches Bild welchem Urheber zugeordnet ist.

  • Aktualität: Halten Sie die Liste stets aktuell und ergänzen Sie neue Bilder umgehend.

Es ist jedoch zu beachten, dass die alleinige Nennung im Impressum nicht immer ausreichend ist. Laut eRecht24 muss mit dem Urheber oder der Plattform vereinbart sein, dass ein Bildnachweis im Impressum genügt; andernfalls sollte der Urheber direkt am Bild genannt werden.

Praktische Umsetzung für Immobilienmakler

Für Immobilienmakler, die regelmäßig Bilder von Objekten oder anderes Bildmaterial auf ihrer Website präsentieren, empfiehlt es sich, einen standardisierten Prozess für die Handhabung von Bildrechten zu etablieren:

  1. Lizenzbedingungen prüfen: Vor der Verwendung eines Bildes die Lizenzbedingungen genau durchlesen und klären, wie der Urheber genannt werden muss.

  2. Bildnachweis erstellen: Entsprechend der Vorgaben den Urheber entweder direkt am Bild oder gesammelt im Impressum nennen.

  3. Dokumentation führen: Eine interne Liste aller verwendeten Bilder mit den jeweiligen Lizenznachweisen und Platzierungen der Urhebernennung hilft, den Überblick zu behalten und im Falle einer Prüfung gewappnet zu sein.

Was gilt für KI-generierte Bilder?

Mit der zunehmenden Nutzung von KI-generierten Bildern stellt sich die Frage, wie diese urheberrechtlich behandelt werden. In Deutschland und der EU sind Werke nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie auf menschlicher Kreativität basieren. Da KI-generierte Bilder meist ohne direkte menschliche Gestaltung entstehen, gelten sie rechtlich oft als gemeinfrei – das bedeutet, dass kein Urheberrecht besteht. Dennoch sollten Immobilienmakler vorsichtig sein:

  • Plattformrichtlinien beachten: Viele KI-Bildgeneratoren, wie Adobe Stock oder OpenAI DALL·E, haben eigene Lizenzbedingungen, die die Nutzung einschränken können.

  • Transparenz schaffen: Wer KI-generierte Bilder nutzt, sollte dies offenlegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Rechte Dritter prüfen: Auch wenn ein Bild von einer KI erstellt wurde, kann es Elemente enthalten, die rechtlich geschützt sind (z. B. Logos, markante Gebäude oder geschützte Designs).

Solange keine klare Gesetzgebung existiert, ist es ratsam, bei der Nutzung von KI-generierten Bildern stets die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Plattform zu beachten und im Zweifel eine Rechtsberatung einzuholen.

Fazit

Die korrekte Angabe von Bildnachweisen ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern zeugt auch von Professionalität und Respekt gegenüber den Urhebern. Immobilienmakler sollten daher stets die Lizenzbedingungen der verwendeten Bilder prüfen und die geforderten Nachweise entsprechend umsetzen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder auf professionelle Bildquellen mit klar definierten Nutzungsrechten zurückzugreifen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen zu Bildrechten und Impressumspflichten empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine entsprechende Fachstelle zu wenden. InnoBrain übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen.