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DSGVO-Tutorial für onOffice: Zeit sparen & Risiken minimieren

Lesedauer: 1 Minuten
Florian Bobek Portrait
Florian Bobek
Veröffentlicht am: 30.09.2025

Was Makler konkret automatisieren können, um DSGVO sauber & stressfrei im Alltag zu erfüllen – ohne Bürokratieballast.

Was die DSGVO für Makler verlangt

Personenbezogene Daten dürfen nur so lange identifizierbar bleiben, wie es für den Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung). Grundlage ist Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Ausnahmen ergeben sich unter anderem bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Empfohlene Standardfristen in onOffice (operatives CRM)

Personengruppe / Datenart

Empfohlene Standardfrist in onOffice

Kauf-/Verkaufsinteressenten

1 Jahr

Mietinteressenten

6 Monate

Eigentümer (Akquise)

2–3 Jahre

Mitarbeiter, Vertragspartner

gesetzliche Fristen

Geldwäscheprüfung (KYC)

5 Jahre

Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter (Transaktion)

gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Ausgangslage

Umsetzung

Vor und Nachteile

Fazit

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